1 Grundsätze

1 Grundsätze

Der vorliegende Vergütungsbericht beschreibt die Entscheidkompetenzen sowie die Grundsätze und Elemente der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung (Geschäftsleitung gemäss Ziffer 4 der Statuten) der Swisscom AG. Er enthält Angaben zu den Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung sowie ihre Beteiligungen an der Swisscom AG. Der Bericht stützt sich auf Ziffer 3.5 und 5 des Anhangs der Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der SIX Swiss Exchange und Art. 13 bis 16 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV). Swisscom setzt die Vorgaben der VegüV um. Die Generalversammlung hat die notwendigen Statutenänderungen bereits am 7. April 2014 beschlossen. Zudem erfüllt Swisscom die Empfehlungen des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance 2014 der economiesuisse, des Dach­verbands der Schweizer Wirtschaft.

Die internen Grundlagen sind in erster Linie in den Statuten, im Organisationsreglement und im Reglement für den Vergütungsausschuss festgelegt. Auf der Website von Swisscom kann unter «Grundsätze» auf die Dokumente in der jeweils aktuellen Fassung sowie auf inzwischen revidierte oder ausser Kraft gesetzte Dokumente zugegriffen werden.

Der Bericht wird der Generalversammlung vom 8. April 2015 wie in den Vorjahren zur Konsultativabstimmung vorgelegt.

Die im Jahr 2014 ausgerichteten Vergütungen sind in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) periodengerecht abgegrenzt worden (Accrual Basis).