2 Entscheidkompetenzen

2.1 Aufgabenteilung zwischen Generalversammlung, Verwaltungsrat und Vergütungsausschuss

Die Generalversammlung genehmigt auf Antrag des Verwaltungsrats die maximalen Gesamtbeträge für die Vergütung des Verwaltungsrats und der Konzernleitung für das jeweils folgende Geschäftsjahr. Die Einzelheiten der Regelung sowie die Folgen eines ablehnenden Entscheids der Generalversammlung sind in den Statuten festgelegt (Ziffer 5.7.7 und 5.7.8 der Statuten). Die Statuten definieren zudem die Voraussetzungen und die maximale Höhe des Zusatzbetrags, der an ein Mitglied der Konzernleitung ausgerichtet werden kann, das während einer Periode, für welche die Generalversammlung die Vergütung bereits genehmigt hat, neu ernannt wird (Ziffer 7.2.2 der Statuten).

Der Verwaltungsrat genehmigt unter anderem die Personal- und Vergütungspolitik für den Konzern sowie die allgemeinen Anstellungsbedingungen der Konzernleitungsmitglieder. Er legt die Vergütungen der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder und des CEO sowie die Gesamtvergütung der Konzernleitung fest. Für die Vergütung im Geschäftsjahr 2016 wird der Verwaltungsrat dabei erstmals die von der Generalversammlung 2015 für die Vergütung des Verwaltungsrats und der Konzernleitung genehmigten maximalen Gesamtbeträge zu beachten haben.

Der Vergütungsausschuss behandelt alle Verwaltungsratsgeschäfte aus dem Bereich Vergütung, stellt dem Verwaltungsrat entsprechende Anträge und entscheidet im Rahmen der genehmigten Gesamtvergütungssumme in eigener Kompetenz über die Vergütung der einzelnen Konzern­leitungsmitglieder (ohne CEO). Der CEO und die übrigen Mitglieder der Konzernleitung haben kein Teilnahmerecht an Sitzungen, an denen über ihre Vergütung beraten beziehungsweise entschieden wird.

Die entsprechenden Entscheidungskompetenzen sind in den Statuten, im Organisationsreglement des Verwaltungsrats und im Reglement des Vergütungsausschusses geregelt, auf die auf der Website von Swisscom unter «Grundsätze» zugegriffen werden kann.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Aufgabenteilung zwischen der Generalversammlung, dem Verwaltungsrat und dem Vergütungsausschuss.


Gegenstand
Ausschuss
Vergütung

Verwaltungsrat
General-
versammlung
Maximale Gesamtbeträge Vergütung Verwaltungsrat und KonzernleitungV 1A 2G 3
Zusatzbetrag für die Vergütung neu ernannter Mitglieder der KonzernleitungVAG
Grundsätze der Erfolgs- und BeteiligungspläneVAG
Personal- und VergütungspolitikVG 4
Grundsätze der Vorsorgeeinrichtungen und SozialleistungenVG
Vergütungskonzept des VerwaltungsratsVG 4
Aktien- und Erfolgsbeteiligungspläne des KonzernsVG 4
Allgemeine Anstellungsbedingungen der KonzernleitungVG 4
Festlegung der Ziele für den variablen ErfolgsanteilVG 4
Vergütung des VerwaltungsratsVG 5
Vergütung des CEO Swisscom AGVG 5
Gesamtvergütung der KonzernleitungVG 5
Vergütung der einzelnen Mitglieder der Konzernleitung (ohne CEO)G 5, 6
1 V steht für Vorbereitung und Antrag an Verwaltungsrat.
2 A steht für Antrag an Generalversammlung.
3 G steht für Genehmigung.
4 Im Rahmen der Statuten.
5 Im Rahmen des von der Generalversammlung festgelegten maximalen Gesamtbetrags.
6 Im Rahmen der vom Verwaltungsrat festgelegten Gesamtvergütung.

2.2 Wahl, Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vergütungsausschusses

Der Vergütungsausschuss besteht aus drei bis sechs Mitgliedern. Diese werden jährlich einzeln durch die Generalversammlung gewählt. Sinkt die Anzahl Mitglieder unter drei, ernennt der Verwaltungsrat bis zum Abschluss der nächsten Generalversammlung aus seiner Mitte das oder die fehlenden Mitglieder. Der Verwaltungsrat ernennt den Vorsitzenden des Vergütungsausschusses, im Übrigen konstituiert sich der Ausschuss selbst. Wählt die Generalversammlung den Präsidenten in den Vergütungsausschuss, hat er kein Stimmrecht. Er nimmt nicht an Sitzungen teil, an denen über seine Vergütung beraten und entschieden wird. Der CEO und der CPO nehmen beratend an den Sitzungen teil. Traktanden, die ausschliesslich den Verwaltungsrat oder den CEO und CPO betreffen, werden unter Ausschluss des CEO und CPO behandelt. Zu den Sitzungen können andere Mitglieder des Verwaltungsrats, Mitglieder der Revisionsstelle oder Fachspezialisten mit beratender Stimme beigezogen werden. Über die Sitzungen wird ein Protokoll geführt. Der Vor­sitzende erstattet dem Verwaltungsrat jeweils anlässlich der nächstfolgenden Verwaltungsratssitzung mündlich Bericht über die Tätigkeit des Ausschusses.

Die Einzelheiten sind in den Statuten (Ziffer 6.5 der Statuten), im Organisationsreglement des Verwaltungsrats und im Reglement des Vergütungsausschusses geregelt, auf die auf der Website von Swisscom unter «Grundsätze» zugegriffen werden kann.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die personelle Zusammensetzung des Ausschusses, die Sitzungen, Telefonkonferenzen und Zirkulationsbeschlüsse im Jahr 2014. Die Mitglieder des Vergütungsausschusses sind weder exekutiv für Swisscom tätig und waren es auch in der Vergangenheit nicht. Ebenso unterhalten sie keine wesentlichen geschäftlichen Beziehungen zur Swisscom AG beziehungsweise zum Swisscom Konzern. Mit dem Bund unterhält Swisscom Kunden- und Lieferantenbeziehungen. Angaben dazu sind in der Erläuterung 37 im Anhang zur Konzern­rechnung enthalten.

SitzungenTelefonkonferenzenZirkulationsbeschlüsse
Total3
Durchschnittliche Dauer (in Std.)1:50
Teilnahme:
Richard Roy, Vorsitzender 11
Barbara Frei, Vorsitzende 23
Torsten G. Kreindl3
Theophil Schlatter3
Hans Werder 33
Hansueli Loosli 43
1 Per 7. April 2014 ausgeschieden.
2 Ab 1. Januar 2014 Mitglied des Ausschusses Vergütung, ab 7. April 2014 Vorsitzende.
3 Bundesvertreter.
4 Teilnahme ohne Stimmrecht.