Arbeitsrechtliche Grundlagen in der Schweiz

Einleitung

Swisscom ist mit 18’272 Mitarbeitenden in Vollzeitstellen in der Schweiz einer der grössten Schweizer Arbeitgeber. Die rechtlichen Anstellungsbedingungen beruhen auf dem Obligationenrecht. Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) regelt die wichtigsten arbeitsvertraglichen Bestimmungen zwischen Swisscom und ihren Mitarbeitenden. Er enthält überdies Bestimmungen für das Verhältnis zwischen Swisscom und den Sozialpartnern. Bei der Zusammenführung der Swisscom IT Services AG und der Swisscom (Schweiz) AG mussten die aufgrund des Marktumfelds unterschiedlichen Anstellungsbedingungen in den Gesamtarbeitsverträgen beider Unternehmen harmonisiert werden. Der in Verhandlungen zwischen Swisscom und den Sozialpartnern harmonisierte GAV tritt per 1. April 2015 in Kraft. Der GAV der cablex AG ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Ende Dezember 2014 waren dem GAV 14’596 Swisscom Mitarbeitende in Vollzeitstellen oder 84,1% der Belegschaft in der Schweiz unterstellt.

Allgemeine Anstellungsbedingungen, die über dem Minimalstandard des Obligationenrechts liegen, regeln die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für die Kader von Swisscom in der Schweiz.

Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaftsbeziehungen

Swisscom pflegt einen konstruktiven Dialog mit den Sozialpartnern (der Gewerkschaft syndicom und dem Personalverband transfair) sowie mit den Personalvertretungen (den Arbeitnehmervertretungen). Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) und der Sozialplan sind faire, gemeinsam ausgestaltete Lösungen. Bei wesentlichen betrieblichen Veränderungen bezieht Swisscom die Sozialpartner und Personalvertretungen frühzeitig ein. Der GAV räumt den Sozialpartnern und den Personalvertretungen für unterschiedliche Bereiche Mitwirkungsrechte ein. Die Swisscom Mitarbeitenden haben im Herbst 2013 in allgemeinen und freien Wahlen die neuen Mitglieder für die Personalvertretungen gewählt, welche die Mitwirkungsrechte wahrnehmen. Zwei Personalvertreter aus dem Kreis der Gewerkschaften sind zudem im Verwaltungsrat der Swisscom AG.

Gesamtarbeitsvertrag (GAV)

Der harmonisierte GAV, der per 1. April 2015 in Kraft tritt, behält die bereits sehr guten Anstellungsbedingungen bei und vereinheitlicht die unterschiedlichen Arbeitszeit- und Ferienregelungen sowie das Lohnsystem. Für die dem GAV unterstellten Mitarbeitenden gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. Zu den fortschrittlichen Leistungen des GAV gehören ferner fünf Wochen Ferien – beziehungsweise 27 Tage ab dem 45. Altersjahr (gilt bereits ab 1. Januar 2015) sowie sechs Wochen ab dem 60. Altersjahr; ferner ein Mutterschaftsurlaub von 17 Wochen sowie ein Vaterschaftsurlaub von zehn Tagen. Weiter kommen die Mitarbeitenden nach jeweils fünf Anstellungsjahren in den Genuss einer zusätzlichen Woche bezahlten Urlaubs. Swisscom bezahlt eine Kinder- und Ausbildungszulage, die meist über den kantonalen Zulagen liegt, und gewährt Urlaub für besondere Familienangelegenheiten wie etwa den Adoptionsurlaub. Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall garantiert Swisscom eine Lohnfortzahlung von 100% für die Dauer von 730 Tagen. Der GAV legt ferner ein besonderes Gewicht auf die berufliche Entwicklung der Mitarbeitenden und stärkt die Rechte der Teilzeitmitarbeitenden.

Arbeitszeitmodelle

Swisscom fördert die Life Balance ihrer Mitarbeitenden und schafft durch folgende Massnahmen die entsprechenden Voraussetzungen für Vollzeit- wie Teilzeitbeschäftigte: Die flexible Arbeitszeit, die von der Mehrheit der Mitarbeitenden genutzt wird, gilt als Normmodell. Weitere Modelle der flexiblen Arbeitszeit sind die Jahresarbeitszeit, das Langzeitkonto und die Teilzeit ab dem 58. Altersjahr. Neu können die Mitarbeitenden durch das Modell «Ferienkauf» zusätzliche Ferientage beziehen. Zudem besteht die Möglichkeit, in Absprache mit dem Vorgesetzten von zu Hause aus zu arbeiten. Diese Möglichkeit wird von vielen Mitarbeitenden genutzt und gestaltet sich dank der zur Verfügung stehenden Arbeitsmittel wie Unified Communications & Collaboration (UCC) immer einfacher. Swisscom trägt das Label «home office friendly».

Die Vereinbarkeit von Berufsleben mit häuslicher Pflege und Betreuung von Angehörigen stellen eine besondere Herausforderung für die Betroffenen dar. Swisscom unterstützt gezielt das Engagement von Mitarbeitenden, die sich neben ihrer Berufstätigkeit für die Pflege eines Angehörigen oder Menschen aus ihrem nächsten Umfeld engagieren. Im Rahmen eines Pilotprojekts «Work & Care» ergänzen neu zwei flexible Arbeitszeitmodelle das bestehende Angebot, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern.

Sozialplan

Der Sozialplan von Swisscom regelt die Leistungen für die dem GAV unterstellten Mitarbeitenden, die von einem Stellenabbau betroffen sind. Er setzt Mittel ein, um die Arbeitsmarktfähigkeit der Mitarbeitenden zu stärken. Ferner sieht er bei einem sich langfristig abzeichnenden Stellenabbau Umschulungsmassnahmen vor. Für die Umsetzung des Sozialplans trägt die Worklink AG, eine 100%-Tochtergesellschaft von Swisscom, die Verantwortung. Die Worklink AG eröffnet den vom Stellenabbau betroffenen Swisscom Mitarbeitenden neue Perspektiven. Sie berät und unterstützt die Mitarbeitenden bei der Stellensuche ausserhalb des Konzerns oder vermittelt ihnen externe wie interne Temporäreinsätze. Die Erfolgsquote ist hoch: 2014 haben 69% der vom Stellenabbau betroffenen Mitarbeitenden vor Ablauf des Sozialplanprogramms wieder eine Beschäftigung gefunden. Worklink setzt sich ebenfalls dafür ein, die Arbeitsmarktfähigkeit der Swisscom Mitarbeitenden zu fördern und zu stärken. Das Angebot umfasst Standortbestimmung, Laufbahnberatung und Coaching.

Zudem fördert Swisscom durch spezielle Beschäftigungsprogramme (zum Beispiel durch den schrittweisen Teilaltersrücktritt oder Temporäreinsätze in ähnlichen Berufsfeldern) faire Lösungen für ältere Mitarbeitende, die von Änderungen des fachlichen Anforderungsprofils oder einem Stellenabbau betroffen sind.

Entlöhnung der Mitarbeitenden

Lohnsystem

Eine wettbewerbsfähige Gesamtentlöhnung trägt dazu bei, hoch qualifizierte und motivierte Fach- und Führungskräfte zu gewinnen und langfristig an Swisscom zu binden. Das Lohn­system von Swisscom besteht aus einem Basislohn, einem variablen Erfolgsanteil und Prämien. Der Basislohn bemisst sich nach der Funktion, der individuellen Leistung und dem Arbeitsmarkt. Der variable Erfolgsanteil hängt vom Unternehmenserfolg sowie für Kaderfunktionen zudem von der indivi­duellen Leistung ab. Der Unternehmenserfolg bemisst sich an der Erreichung übergeordneter Ziele des Swisscom Konzerns beziehungsweise der jeweiligen Geschäftssegmente oder Bereiche. Diese Ziele beziehen sich vorwiegend auf finanzielle Kenngrössen und auf die Kundenloyalität. Die indivi­duelle Leistung bemisst sich an der Erreichung von ergebnis- und verhaltensbezogenen Zielen. Ausführungen zur Vergütung der Mitglieder der Konzern­leitung sind im Kapitel Vergütungsbericht enthalten.

Mindestlohn

Die Schweiz kennt keine gesetzlich festgelegten Mindestlöhne. Vielmehr handeln die Sozialpartner diese über Gesamtarbeitsverträge aus. Im Rahmen der per 1. Januar 2013 in Kraft getretenen neuen Gesamtarbeitsverträge ist der Mindestlohn auf CHF 52’000 beziehungsweise für cablex auf CHF 50’000 angehoben worden. Swisscom ist in der ganzen Schweiz tätig und kennt bezüglich der Lohnfestsetzung keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Standorten. Wie eine Untersuchung der Eintrittsgehälter der jüngsten Mitarbeitenden (bis maximal 21 Jahre) in den mehrheitlich verwendeten Anfangsfunktionsstufen ergibt, beträgt der durchschnittliche Jahresbasislohn in dieser Kategorie CHF 57’400 beziehungsweise bei cablex CHF 55’770. Er liegt damit jeweils mehr als 10% über dem im jeweiligen GAV vereinbarten Mindestlohn.

Lohnrunde

Swisscom und die Sozialpartner haben im Januar 2014 eine zweijährige Vereinbarung über die Lohnrunden 2014 und 2015 getroffen. Im Berichtsjahr hat Swisscom die Lohnsumme in der Schweiz um 1,2% erhöht. Diese Erhöhung ist für Lohnanpassungen verwendet worden, die sich nach der individuellen Leistung und dem Verhältnis des Lohns zum Vergleichswert (Benchmark) richten. Für 2015 stellt Swisscom 1,8% der Lohnsumme für Lohnanpassungen zur Verfügung.

Lohngleichheit

Swisscom schenkt der Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern eine hohe Aufmerksamkeit. Ihr Lohnsystem ist darauf ausgerichtet, gleiche Löhne für gleichwertige Aufgaben und Leistungen zu entrichten. Zu diesem Zweck sind die einzelnen Funktionen entsprechend ihren Anforderungen in Funktionsstufen eingereiht. Für jede Funktionsstufe ist ein Lohnband festgelegt. Dieses gibt die Bandbreite für die Entlöhnung gleichwertiger Aufgaben vor. Innerhalb dieser Bandbreite erfolgt die Lohnbestimmung anhand der Leistung der einzelnen Mitarbeitenden. Im Rahmen der Lohnrunde passt Swisscom die Löhne von Mitarbeitenden mit einer besseren Leistung und einer tieferen Lage innerhalb des jeweiligen Lohnbands überdurchschnittlich an. Dies führt zu einem kontinuierlichen Ausgleich allenfalls bestehender Lohndifferenzen. Zudem prüft Swisscom bei der Umsetzung der Lohnrunde, ob innerhalb der einzelnen Organisationseinheiten Unterschiede zwischen Frauen- und Männerlöhnen bestehen, und nimmt bei Bedarf gezielt Korrekturen vor.

Ebenso untersucht Swisscom anhand des Lohngleichheitsinstruments des Bundes (Logib) periodisch die Lohnstrukturen auf Unterschiede zwischen den Löhnen von Männern und Frauen. Die bisherigen Untersuchungen haben geringe Lohnunterschiede an den Tag gebracht, die deutlich unter der Toleranzschwelle von 5% liegen.

Swisscom ist 2011 dem Lohngleichheitsdialog beigetreten, einer im Februar 2014 abgelaufenen Initiative der Dachverbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie des Bundes zur Überprüfung der Lohngleichheit. Der erfolgreiche Abschluss des Lohngleichheitsdialogs bestätigt, dass die Löhne bei Swisscom dem Grundsatz der Lohngleichheit entsprechen.