Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliches Umfeld

Das gesamtwirtschaftliche Umfeld beeinflusst die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage von Swisscom wesentlich; so besonders die Entwicklung der Konjunktur, der Zinsen, der Währungskurse und der Kapitalmärkte.

Konjunktur

Die Schweiz hat 2014 ein robustes Wirtschaftswachstum verzeichnet, was vor allem auf die gute Inlandnachfrage zurückzuführen ist. Das Bruttoinlandprodukt (BIP) ist um 1,8% gestiegen. In Europa hat sich die wirtschaftliche Entwicklung bei tiefen Inflationsraten abgeflacht. Die Risiken einer Phase mit anhaltend tiefem Wachstum bleiben bestehen. Nach der starken Aufwertung des Schweizer Frankens im Januar 2015 hat sich das Risiko einer deutlichen Konjunkturabschwächung oder sogar einer Rezession erhöht.

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Ein wesentlicher Teil der Umsätze von Swisscom aus Telefonie, Breitbanddiensten und digitalem TV beruht auf festen Monatsgebühren mit geringen konjunkturell bedingten Nachfrageschwankungen. Einen zyklischeren Geschäftsverlauf verzeichnen hingegen das Projektgeschäft mit Geschäftskunden und das internationale Roaming.

Zinsen

Seit Jahren liegt das allgemeine Zinsniveau in der Schweiz tiefer als in den meisten anderen Industrieländern. Die Tiefzinspolitik wichtiger Nationalbanken hat sich 2014 fortgesetzt. Nach einem leichten Anstieg 2013 ist das Zinsniveau im Berichtsjahr verhältnismässig stark gesunken. Die Rendite zehnjähriger Bundesobligationen liegt Ende 2014 nur noch bei 0,36%. Im Januar 2015 hat sich der Zinsrückgang fortgesetzt. Die Renditen der zehnjährigen Bundesobligationen sind in den negativen Bereich gefallen.

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Swisscom hat auch 2014 die anhaltende Tiefzinsphase mit zwei Finanzierungstransaktionen genutzt. Sie nahm zu vorteilhaften Zinskonditionen Anleihen über EUR 500 Millionen und über CHF 360 Millionen mit Laufzeiten zwischen 7,5 und 15 Jahren auf. Die Zinskosten aller Finanzschulden betrugen 2014 im Durchschnitt 2,5%. Marktbezogene Zinsen beeinflussen in der Konzernrechnung die Bewertung unterschiedlicher Abschlusspositionen; so etwa die Kapitalkosten (WACC) für die Beurteilung der Werthaltigkeit des Goodwills der italienischen Tochtergesellschaft Fastweb, die Diskontsätze für Personalvorsorgeverpflichtungen sowie die langfristigen Rückstellungen für Abbruch- und Instandstellungskosten. Weiter hat Swisscom in der Vergangenheit Zinssatzswaps mit langen Laufzeiten abgeschlossen, die nicht für Hedge Accounting klassifizieren. Änderungen der Marktzinsen können zu hohen ergebniswirksamen Schwankungen der bilanzierten Marktwerte führen.

Währung

Der Schweizer Franken hat sich 2014 gegenüber den für Swisscom wichtigsten Währungen nur minimal verändert. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat am 15. Januar 2015 die Aufhebung des Mindestkurses CHF/EUR von 1,20 kommuniziert. In der Folge hat sich der Schweizer Franken gegenüber allen anderen wichtigen Währungen stark aufgewertet.

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Die Währungsentwicklung beeinflusst die Geschäftstätigkeit von Swisscom in der Schweiz nicht wesentlich. Swisscom erzielt nur wenige Umsätze in Fremdwährung. Beim Einkauf von Endgeräten und technischen Anlagen sowie bei Gebühren, die für die Benützung von ausländischen Fest- und Mobilfunknetzen durch Swisscom Kunden anfallen (Roaming), bestehen Transaktionsrisiken in Fremdwährungen (vor allem EUR und USD). Diese Risiken werden teilweise durch Devisentermingeschäfte abgesichert.

Swisscom finanziert sich vorwiegend in Schweizer Franken. Ende 2014 haben die finanziellen Verbindlichkeiten CHF 8,6 Milliarden betragen, davon 80% in CHF, 18% in EUR und 2% in USD. Die Währungsumrechnung ausländischer Konzerngesellschaften, besonders von Fastweb in Italien, beeinflusst die Darstellung der Vermögens- und Ertragslage in der Konzernrechnung. Die im Konzerneigen­kapital erfassten kumulierten Differenzen aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochtergesellschaften betragen 2014 vor Abzug von Steuereffekten CHF 2,0 Milliarden (Vorjahr CHF 1,9 Milliarden). 2015 besteht das Risiko, dass durch die Aufgabe des EUR-Mindestkurses die kumulierten Umrechnungsdifferenzen ergebnisneutral zunehmen und der EBITDA-Beitrag von Fastweb durch die Währungsumrechnung abnehmen wird.

Kapitalmarkt

Die internationalen Aktienmärkte haben sich 2014 positiv entwickelt. Der SMI ist um 9,5% gestiegen. Swisscom hält die überschüssige Liquidität in Form flüssiger Mittel und kurzfristiger Geldmarktanlagen. Es bestehen nur unbedeutende direkte Finanzanlagen in Aktien oder anderen langfristigen Finanz­anlagen. Das in Aktien, Obligationen und anderen Anlagekategorien angelegte Vermögen von rund CHF 9,0 Milliarden der rechtlich unabhängigen Stiftung comPlan, der Swisscom Pensionskasse in der Schweiz, unterliegt den Kapitalmarktrisiken. Indirekt beeinflusst dies die in der Swisscom Konzernrechnung dargestellte Finanzlage. Die Kurse der Schweizer Aktien sind nach der Aufhebung des EUR-Mindestkurses im Januar 2015 stark gesunken.

Gesetzliches und regulatorisches Umfeld

Rechtliche Rahmenbedingungen für Swisscom

Swisscom ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht. Sie wird durch das Telekommunikationsunternehmungsgesetz (TUG), das Aktienrecht und die Statuten organisiert. In ihrer Tätigkeit hat sie sich in erster Linie nach der Fernmelde- und Rundfunkgesetzgebung zu richten. Daneben untersteht Swisscom den für die gesamte Wirtschaft geltenden Regeln, namentlich dem Wettbewerbsrecht. Als börsenkotierte Gesellschaft beachtet Swisscom zudem das Kapitalmarktrecht sowie die Verordnung des Bundesrats gegen übermässige Vergütungen bei börsen­kotierten Aktiengesellschaften (VegüV).

Telekommunikationsunternehmungsgesetz (TUG) und Beziehung zur Schweizerischen Eidgenossenschaft (Bund)

Per 1. Januar 1998 sind die früheren PTT-Betriebe durch Gesetz in «Die Schweizerische Post» und die «Swisscom AG» umgewandelt worden (daher die Bezeichnung spezialgesetzliche Aktien­gesellschaft). Nach TUG und Statuten erbringt Swisscom im In- und Ausland Fernmelde- und Rundfunkdienste sowie damit zusammenhängende Produkte und Dienstleistungen. Gemäss TUG muss die Schweizerische Eidgenossenschaft (der Bund) die kapital- und stimmenmässige Mehrheit an Swisscom halten. Für eine Aufgabe der Mehrheit des Bundes müsste das TUG geändert werden. Swisscom ist ferner verpflichtet, mit den Personal­verbänden Verhandlungen zum Abschluss eines Gesamt­arbeitsvertrags zu führen. Der Bundesrat legt für jeweils vier Jahre die Ziele fest, die der Bund als Haupt­aktionär erreichen will. Diese enthalten strategische, finanzielle und personalpolitische Ziele sowie Ziele hinsichtlich Kooperationen und Beteiligungen. Um Transparenz zu gewährleisten, sind die Ziele für die übrigen Aktionäre öffentlich. Die Absichten des Bundes fliessen in die vom Verwaltungsrat von Swisscom zu setzenden strategischen und operativen Unternehmensziele ein. Für die Berichtsperiode gelten die Ziele 2014 bis 2017. Der Bundesrat hat für Swisscom die folgenden finanziellen Ziele festgelegt:

  • Swisscom steigert langfristig den Unternehmenswert. Sie weist bezüglich Gesamtrendite, bestehend aus Dividendenausschüttung und Aktienkursentwicklung, eine Performance auf, die mit vergleichbaren Telekommunikationsunternehmen in Europa Schritt hält.
  • Swisscom betreibt eine Dividendenpolitik, die dem Grundsatz der Stetigkeit folgt und eine im Vergleich mit anderen börsenkotierten Unternehmen in der Schweiz attraktive Dividendenrendite gewährleistet. Dabei berücksichtigt sie die Erfordernisse einer nachhaltigen Investitionstätigkeit, einer risikogerechten und branchenüblichen Eigenkapitalquote sowie eines jederzeit einfachen Zugangs zu den Kapitalmärkten.
  • Swisscom strebt eine Nettoverschuldung von höchstens 2,1x EBITDA (Betriebsergebnis vor Abschreibungen) an. Zeitweise Überschreitungen dieser Quote sind zulässig.

Der Bundesrat erwartet zudem, dass Swisscom Kooperationen (Beteiligungen, Allianzen, Gründung von Gesellschaften sowie andere Formen der Zusammenarbeit) nur eingeht, wenn sie zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts beitragen, führungsmässig gut betreut werden können und dem Risikoaspekt genügend Rechnung tragen. Im Ausland dürfen keine Beteiligungen an Telekommunikationsgesellschaften mit Grundversorgungsauftrag eingegangen werden. Andere Beteiligungen im Ausland sind möglich, wenn sie das Kerngeschäft im Inland unterstützen oder eine andere strategisch-industrielle Logik aufweisen.

Fernmeldegesetz (FMG)

Das Fernmeldegesetz regelt, zu welchen Bedingungen marktbeherrschende Anbieter anderen Anbietern von Fernmeldediensten ihr Netz zur Verfügung stellen müssen. Es umfasst einen abschliessenden Katalog von Zugangsformen und beschränkt sich im Anschlussbereich auf Kupferleitungen. Die im Gesetz genannten Zugangsdienste müssen zu regulierten Bedingungen und besonders zu kostenorientierten Preisen angeboten werden. Neben dem Netzzugang regelt das Gesetz die Sicherstellung der Grundversorgung. Ziel ist es, allen Bevölkerungskreisen in allen Landesteilen eine zuverlässige und erschwingliche Grundversorgung mit Fernmeldediensten zu gewährleisten. Periodisch legt der Bundesrat den Leistungsumfang mit den entsprechenden Qualitäts- und Preisvorgaben fest. Die Grundversorgung beinhaltet unter anderem den flächendeckend garantierten Zugang zu einem Breitbandanschluss mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 1 Mbit/s beziehungsweise ab 1. Januar 2015 von 2 Mbit/s. Im Jahr 2007 hat die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) die entsprechende Grundversorgungskonzession bis 2017 an Swisscom vergeben. Swisscom hat bisher die Auflagen der Grundversorgungskonzession gemäss den Qualitätskriterien des Fernmelderechts ohne Beanstandungen und ohne finanzielle Abgeltung erfüllt. Darüber hinaus regelt das Fernmelde­gesetz die Modalitäten zur Nutzung des Funkfrequenzspektrums.

Wettbewerbsrecht/Kartellgesetz

Das Kartellgesetz untersagt wettbewerbsschädliche Abreden zwischen Unternehmen. Es sank­tioniert missbräuchliche Verhaltensweisen von marktbeherrschenden Unternehmen und verbietet Unternehmenszusammenschlüsse, die zu einer Beseitigung des Wettbewerbs führen. Als missbräuchliche Verhaltensweise gilt beispielsweise die Diskriminierung von Handelspartnern bei Preisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen.

Kapitalmarktrecht

Die Aktien der Swisscom AG sind an der SIX Swiss Exchange in Zürich kotiert. Zudem hat Swisscom Anleihensobligationen ausgegeben, die an der SIX Swiss Exchange gehandelt werden. Swisscom hat deshalb die schweizerische Börsengesetzgebung und -regulierung zu beachten. Unter anderem untersteht sie den Vorschriften über die Rechnungs­legung und die Finanzberichterstattung sowie über die Ad-hoc-Publizität. Sie hat Trans­aktionen in Swisscom Effekten durch die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung offenzulegen. Eine Beteiligung an Swisscom muss zudem offengelegt werden, wenn sie bestimmte Grenzen über- oder unterschreitet beziehungsweise erreicht.

Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV)

Die VegüV ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Die Mitglieder des Verwaltungsrats (inklusive Präsidium) und des Vergütungsausschusses sowie des unabhängigen Stimmrechtsvertreters sind jährlich in Einzelwahlen durch die Generalversammlung zu wählen. Für die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung gilt ein Verbot von Abgangsentschädigungen, Vergütungen im Voraus sowie Prämien für Firmenkäufe und -verkäufe. Der Verwaltungsrat ist ab dem Geschäftsjahr 2014 verpflichtet, jährlich einen schriftlichen Vergütungsbericht zu erstellen. Ab der ordentlichen Generalversammlung 2015 entscheiden die Aktionäre über die Gesamtentschädigungssummen für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung. Bis spätestens zur Generalversammlung 2015 sind verordnungswidrige Statuten und Reglemente anzupassen. Swisscom hat die relevanten Statuten und Reglemente bereits 2014 geändert. Die VegüV stellt bestimmte Verhaltensweisen unter Strafe.

Regulatorische Entwicklung 2014 in der Schweiz
Laufende Verfahren nach Fernmelde- und Wettbewerbsrecht

In den vergangenen Jahren sind gegen Swisscom unterschiedliche Verfahren nach dem Fernmelde- und dem Wettbewerbsrecht eröffnet worden. Die laufenden Verfahren sind in den Erläuterungen 28 und 29 des Anhangs zur Konzernrechnung beschrieben.

Service-Public-Initiative

Die von einem Schweizer Konsumentenmagazin im Juni 2013 eingegebene Volksinitiative «Pro Service Public» verlangt vom Bund, beim Service Public auf Gewinn, Quersubventionierungen und fiskalische Interessen zu verzichten und die Löhne der bundesnahen Unternehmen denjenigen der Bundesverwaltung anzugleichen. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom Mai 2014 die Initiative ohne Gegenvorschlag abgelehnt. Der Ständerat ist ihm im Herbst 2014 gefolgt.

Fernmeldebericht 2014 – Revision des Fernmeldegesetzes (FMG)

Der Bundesrat hat im November 2014 seinen dritten Fernmeldebericht veröffentlicht und auf dessen Grundlage eine Revision des Fernmeldegesetzes angestossen. Der Bundesrat will eine Gesetzgebung in zwei Etappen. In einem ersten Schritt sollen die vordringlichen Probleme an die Hand genommen werden. In einem zweiten Schritt sollen ein Systemwechsel bei der Zugangsregulierung und grundlegendere Anpassungen bei der Grundversorgung erfolgen. Der Fernmeldebericht 2014 betont die guten Marktergebnisse. Die Schweiz belegt im internationalen Vergleich wichtiger Kenngrössen wie Investitionstätigkeit, Breitbandverbreitung und effektive Übertragungsgeschwindigkeiten regelmässig Spitzenplätze. Der Bericht bezeichnet den Infrastrukturwettbewerb (das heisst den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Netzen) als treibende Kraft der Marktentwicklung. Das Bakom wird bis spätestens Ende 2015 die Revisionspunkte der ersten Etappe konkretisieren und eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten. Gegenstand dieser Vorlage wird die Einführung einer Regulierungsmöglichkeit von Amtes wegen (ex officio) sein. Dies wäre eine Abkehr vom bewährten Verhandlungsprimat. Danach kommt die Regulierung nur dann zum Zuge, wenn sich die Parteien über die Einzelheiten des regulierten Zugangs nicht einigen können (ex post). Weiter soll das Roaming sekundengenau anstatt minutenbasiert abgerechnet werden. Hinsichtlich der Netzneutralität strebt der Bundesrat gewisse Transparenzvorschriften über die vom Kunden abonnierte Bandbreite an. Diesbezüglich sind die grossen Fernmeldedienstanbieter Swisscom, Orange, Sunrise, upc cablecom und der Verband Swisscable Anfang November 2014 bereits tätig geworden. Im Rahmen eines Verhaltenskodex bekennen sie sich zu einem offenen Internet. Alle Nutzer sollen Inhalte, Dienste, Anwendungen, Hard- und Software nach ihrer Wahl nutzen, Dienste oder Anwendungen werden grundlegend nicht gesperrt. Zudem stehen die Fernmeldedienstanbieter für eine uneingeschränkte Informations- und Meinungsäusserungsfreiheit ein. Der Kodex hält schliesslich fest, dass die Anbieter weiterhin ein Netzwerkmanagement zur Qualitätssicherung und zuhanden von auf den Kunden zugeschnittenen Angeboten betreiben dürfen; ferner, dass sich die Nutzer bei ihrem Anbieter darüber informieren können, ob und in welchem Umfang die an ihrem Internet­anschluss verfügbare Kapazität mit anderen Diensten als Internetdiensten geteilt wird.

Revision der Fernmeldedienstverordnung (FDV)

Am 1. Juli 2014 ist die revidierte Fernmeldedienstverordnung in Kraft getreten. Sie verlangt, die Modelle zur Kostenberechnung der regulierten Zugangsdienste anzupassen. Dies hat Preissenkungen für regulierte Zugangsdienste von rund 10% zur Folge. Per 1. Januar 2015 hat sich zudem die Downloadgeschwindigkeit des Breitbandanschlusses im Rahmen der Grundversorgung von mindestens 1 Mbit/s auf 2 Mbit/s erhöht.

Roaming

Im Parlament sind zwei Motionen hängig, die das Roaming entsprechend den Vorgaben in der EU regulieren wollen. Der Bundesrat soll für alle Telekommunikationsanbieter verbindliche Höchst­tarife bei ein- und abgehenden Anrufen, SMS und bei Datentransfers festlegen, die mit Mobilfunkgeräten im Ausland vorgenommen werden. Der Ständerat hatte die beiden gleichlautenden Motionen sistiert. Nach der Veröffentlichung des Fernmeldeberichts 2014 wurde die Beratung der beiden Motionen wieder aufgenommen.

Netzneutralität

Im Juni 2014 hat der Nationalrat eine Motion zur Netzneutralität angenommen. Die vorberatende Kommission des Ständerats hat die Motion im August 2014 sistiert, um den Fernmeldebericht des Bundesrates abzuwarten und in die Beratung einfliessen zu lassen. Die Motion will den Bundesrat verpflichten, die Netzneutralität gesetzlich zu verankern, um einen transparenten und diskriminierungsfreien Datentransfer über das Internet zu gewährleisten.

Urheberrechtsschutz – Tarifverfahren

Der Gemeinsame Tarif 12 für Aufnahmen von TV-Sendungen und Replay-TV ist seit Mitte September 2014 rechtskräftig. Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht die von Pro7/Sat1 gegen den Tarif erhobene Beschwerde abgewiesen. Zeitversetztes Fernsehen darf somit in der Schweiz weiterhin ohne Verträge mit den Sendern, mittels einfacher Zahlung einer Gebühr an die Verwertungsgesellschaften, angeboten werden.

Beim Gemeinsamen Tarif 4e haben die Verwertungsgesellschaften seit 2009 mit den Nutzerverbänden Verhandlungen über einen Tarif geführt, der die Speicherung von urheberrechtlich geschützten Werken auf Mobilfunktelefonen abgelten soll. Trotz der unterschiedlichen offenen Verfahren, die in dieser Sache vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig sind, haben sich die Parteien 2014 geeinigt. Die Einigung umfasst rückwirkend den Zeitraum von Juli 2010 bis Ende 2014 wie den künftig ab 1. Januar 2015 geltenden Tarif. Die hängigen Verfahren sind beigelegt.

Revision des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF)

Im Februar 2013 hat der Bundesrat die Botschaft zur Revision des BÜPF an das Parlament verabschiedet. Die Revision soll sicherstellen, dass die Verwendung moderner Technologien notwendige Überwachungen nicht verunmöglicht. Das aktuelle Gebühren- und Entschädigungs­modell für Telekommunikationsdienste soll weiterbestehen. Die parlamentarische Beratung ist noch nicht abgeschlossen.

Regulatorische Unterschiede zur Europäischen Union

In der Europäischen Union (EU) verfügt die Regulierungsbehörde über weitreichende Kompetenzen, Märkte zu analysieren und Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht Verpflichtungen hinsichtlich Nichtdiskriminierung, Transparenz und Zugangsformen aufzuerlegen (sogenannte Ex-ante-Regulierung). Der Schweizer Gesetzgeber hat eine solche Praxis abgelehnt. Stattdessen hat er sich für die Ex-post-Regulierung (Verhandlungsprimat und Klageprinzip) entschieden, da in der Schweiz andere Marktverhältnisse als in den meisten EU-Mitgliedsländern herrschen. So besteht in der Schweiz ein nahezu flächendeckender Wettbewerb zwischen Swisscom und den Kabelnetz­betreibern. Zudem sind städtische und regionale Elektrizitätswerke in den Markt ein­getreten. Die in der Schweiz herrschende Marktsituation verlangt damit eine andere Regulierung als in Ländern wie Frankreich oder Italien, in denen es im Wesentlichen nur einen einzigen Anschlussnetzbetreiber gibt und sich kein Plattformwettbewerb entwickelt hat.

Gesetzliches und regulatorisches Umfeld in Italien
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Fastweb

Als Mitglied der Europäischen Union ist Italien verpflichtet, seine nationale Gesetzgebung in Einklang mit der europäischen Rechtsgrundlage zu bringen. Es ist die Aufgabe der italienischen Telekom-Regulierungsbehörde Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni (AGCOM), Unternehmen auf Grundlage einer von der Europäischen Kommission bestimmten Analyse der Märkte behördliche Auflagen aufzuerlegen. Entwürfe solcher Auflagen beziehungsweise entsprechender Vorschriften müssen der Europäischen Kommission und den Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten, die sich dazu äussern oder ein Veto einlegen dürfen, vorgelegt werden. Die Geschäftstätigkeiten von Fastweb, der italienischen Tochtergesellschaft von Swisscom, werden somit vom italienischen und europäischen Telekommunikationsrecht und dessen Anwendung stark beeinflusst.

Regulatorische Entwicklung 2014 in Italien

Im Jahr 2014 hat die AGCOM ihre Arbeit an der Marktanalyse für Vorleistungsmärkte fortgesetzt, welche die regulatorischen Richtlinien für die nächsten drei Jahre festlegen wird. Anfang 2015 soll ein neues Konsultationsdokument angenommen werden. Die endgültige Entscheidung dazu wird Mitte 2015 getroffen.

Das AGCOM hat bestätigt, für die Festnetzterminierungspreise der Jahre 2013 bis 2015 den Gleitpfad anzuwenden. Dieser Gleitpfad beruht auf der Annahme einer Migration zu effizienten, IP-basierten Architekturen. Ab Juli 2013 gilt für sämtliche Festnetzbetreiber ein Preis von EUR/Cent 0,104 pro Minute sowie ab 1. Juli 2015 ein fortlaufend abnehmender Preis bis hin zu einem Preis von EUR/Cent 0,043 pro Minute.

Das italienische Bundesverwaltungsgericht Consiglio di Stato hat 2014 den Beschluss der AGCOM über die zwischen Mai 2009 und Dezember 2012 geltenden Preise teilweise annulliert. Aus diesem Grund hat die AGCOM Konsultationen zu einer Revision der Vorleistungspreise eingeleitet. Das Consiglio di Stato hat zudem den Beschluss der AGCOM, den WLR- und Bitstream-Diensten keinerlei Kostenorientierung aufzuerlegen, in Frage gestellt und befunden, einige Kostenelemente seien bei der Preisgestaltung für entbündelte Teilnehmeranschlüsse (LLU) überschätzt worden. Die endgültige Entscheidung wird für 2015 erwartet.

Die AGCOM hat zudem eine neue Marktanalyse über Mobilfunkterminierungsentgelte lanciert, die voraussichtlich 2015 abgeschlossen sein wird.

Anspruchsgruppen von Swisscom

Swisscom pflegt den Dialog mit ihren wichtigsten Anspruchsgruppen. Der Austausch erfolgt auf unterschiedlichen Wegen: über elektronische Medien, telefonisch, mittels Umfragen, bei Informationsveranstaltungen oder Arbeitssitzungen, auf Roadshows, Konferenzen sowie beim Kunden zu Hause oder in den Swisscom Shops.

Kunden

Swisscom befragt Privatkunden systematisch nach ihren Bedürfnissen und ihrer Zufriedenheit. So erfassen Customer-Relationship-Manager Kundenbedürfnisse direkt im Kontakt mit dem Kunden. Weiter finden regelmässig repräsentative Umfragen zur Kundenzufriedenheit statt. Diese umfassen unter anderem die Frage, in welchem Umfang die Kunden Swisscom als ein gegenüber Umwelt und Gesellschaft verantwortungsvoll handelndes Unternehmen wahrnehmen. Unter den Geschäftskunden finden vierteljährlich – unter anderem zu Fragen der Nachhaltigkeit – Umfragen statt. Swisscom pflegt zudem regelmässige Kontakte mit den Konsumentenverbänden aller Sprachregionen und unterhält Blogs sowie weitere Online-Diskussionsplattformen. Insgesamt ergeben die Befragungen die folgenden Erkenntnisse: Swisscom Kunden erwarten eine attraktive Preisgestaltung, guten Service, Markttransparenz, ein verantwortungsvolles Marketing, eine flächendeckende Versorgung, ein stabiles Netz, strahlungsarme Kommunikationstechnologien sowie nachhaltige Produkte und Dienstleistungen.

Aktionäre und Fremdkapitalgeber

Swisscom verfolgt gegenüber der Öffentlichkeit und den Kapitalmärkten eine offene, kontinuierliche Kommunikation. Sie veröffentlicht quartalsweise umfassende Finanzinformationen. Zudem trifft sich Swisscom im Laufe des Jahres regelmässig mit Anlegern. Sie präsentiert die Finanz­ergebnisse anlässlich von Analystenmeetings und Roadshows, nimmt an Fachkonferenzen für Finanzanalysten und Investoren teil und informiert ihre Aktionäre regelmässig mittels Medienmitteilungen über den Geschäftsverlauf. Ferner unterhält Swisscom Kontakte zu zahlreichen Fremdkapitalgebern sowie Rating­agenturen. Die Aktionäre und Fremdkapitalgeber erwarten von Swisscom in erster Linie Rentabilität und Innovation.

Behörden

Swisscom pflegt mit unterschiedlichen Behörden regelmässig einen intensiven Austausch. Ein zentrales Thema ist dabei der Ausbau des Mobilfunknetzes. Offenkundig werden der Mobilfunk und mobile Anwendungen zunehmend geschätzt. Doch der Ausbau der dafür erforderlichen Infrastruktur stösst nicht immer auf Akzeptanz. So können divergierende Interessen beim Ausbau zu Spannungen führen. Swisscom unterhält deshalb mit Anwohnern und Gemeindebehörden seit Jahren einen Dialog über die Netzplanung. Dieser Dialog bietet den Betroffenen bei Bauvorhaben die Gelegenheit, geeignete Alternativstandorte vorzuschlagen. Ebenso führt Swisscom zu weiteren Themen und bei anderen Gelegenheiten einen regelmässigen Austausch mit Behörden; so etwa im Rahmen des jährlich durchgeführten Zweitagesseminars «Schulen ans Internet», zu dem die ICT-Verantwortlichen der kantonalen Erziehungsdirektionen eingeladen sind. Dabei erwartet die Anspruchsgruppe der Behörden, dass Swisscom ihre Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und besonders gegenüber den Jugendlichen entschieden wahrnimmt.

Gesetzgeber

Swisscom setzt sich mit politisch und regulatorisch relevanten Themen aus­einander. Sie vertritt dabei ihre Interessen gegenüber politischen Parteien, Behörden und Verbänden. Der Gesetzgeber fordert von Swisscom Regeltreue (Compliance), eine flächendeckende Netzabdeckung und die Technologieführerschaft.

Lieferanten

Die Beschaffungsorganisationen von Swisscom setzen sich regelmässig mit Lieferanten und Lieferantenbeziehungen auseinander. Sie analysieren Bewertungsresultate, formulieren Zielverein­barungen und prüfen die Leistungserfüllung. Einmal jährlich treffen sich die Beschaffungsorganisa­tionen am Key Supplier Day mit ihren wichtigsten Lieferanten. Im Zentrum stehen dabei die Risikoverminderung und die Verantwortung in der Lieferkette. Für den Dialog mit globalen Lieferanten setzt Swisscom zusätzlich auf internationale Branchenkooperationen.

Medien

Swisscom pflegt einen intensiven Austausch mit Medienschaffenden während sieben Tagen in der Woche. Die Medienarbeit von Swisscom orientiert sich an fachlich-journalistischen Grund­sätzen. Neben der Medienstelle pflegen Vertreter des Managements einen regelmässigen Dialog mit Journalisten und stehen für Interviews und weiterführende Hintergrundgespräche zur Verfügung.

Mitarbeitende und Personalvertretung

Um ihren Auftrag zu erfüllen und ihr Kundenversprechen einzulösen, ist Swisscom auf engagierte, mitdenkende und eigenverantwortliche Mitarbeitende angewiesen. Nur dank ihren Mitarbeitenden wird Swisscom bei den Kunden erlebbar. Aus dem Dialog zwischen Mitarbeitenden und Kunden gewinnt Swisscom wertvolle Informationen. Diese fliessen über die Kundenschnittstellen ins Unternehmen zurück und ermöglichen es Swisscom, ihre Produkte und Dienstleistungen stetig zu verbessern. Dank einer Vielzahl von Kommunikationsplattformen und -massnahmen sowie einer entsprechenden Unternehmenskultur fördert Swisscom ferner den Dialog und Austausch innerhalb des Unternehmens. Alle zwei Jahre führt sie eine Umfrage unter den Mitarbeitenden durch. Die Resultate der Umfrage geben Anstoss zu Projekten und konkreten Massnahmen. Die Zukunft von Swisscom mitzugestalten, ist eine der wichtigsten Aufgaben der Personalvertretung. Mit den Personalvertretern organisiert Swisscom zweimal jährlich einen runden Tisch. Die Anliegen der Mit­arbeitenden fallen vor allem in die Bereiche Sozialpartnerschaft, Berufs- und Weiterbildung, Diversity, Gesundheit und Arbeitssicherheit. Mit Teams aller Organisationseinheiten führt Swisscom den auf Nachhaltigkeitsthemen ausgerichteten Hallo-Zukunft-Dialog durch. Im Rahmen dieses Dialogs informiert Swisscom ihre Mitarbeitenden über ihr Engagement für die Nachhaltigkeit und motiviert diese, im Alltag Nachhaltigkeitsmassnahmen umzusetzen.

Partner und NGO

Der Austausch mit Partnern und NGO im Rahmen von Projekten ist Swisscom wichtig; so beispielsweise mit den WWF Climate Savers, mit myclimate, mit Kinderschutz Schweiz und mit Organisa­tionen, die sich um die spezifischen Bedürfnisse betroffener Gruppen kümmern. Für die Anspruchsgruppe der Partner und NGO sind gelebte Partnerschaften sowie ein soziales und ökologisches Engagement von Swisscom besonders relevant.

Entwicklung des Marktes für Telekommunikations- und Informatikdienstleistungen

Schweizer Telekommunikationsmarkt

Die Schweiz verfügt über drei Mobilfunknetze und im Festnetzbereich über mehrere Transport- und Anschlussnetze. Ferner werden TV-Signale in der Schweiz terrestrisch über Antenne sowie über Satellit verbreitet. Der Schweizer Telekommunikationsmarkt ist im internationalen Vergleich hoch entwickelt. Ihn prägen Innovation sowie ein vielfältiges Angebot an Dienstleistungen rund um die Sprach- und Datenkommunikation sowie um die Verbreitung von TV-Signalen. Gesamthaft erzielt der Schweizer Telekommunikationsmarkt ein Umsatzvolumen von schätzungsweise CHF 13 Milliarden. Er befindet sich dabei im Wandel, denn Telekommunikation, Informationstechnologie sowie Media und Entertainment verschmelzen. Zunehmend treten neue, global agierende Wettbewerber in den Schweizer Telekommunikationsmarkt ein. Diese Anbieter stellen weltweit internetbasierte Gratis- sowie Bezahldienste einschliesslich Telefonie, Kurznachrichten und TV zur Verfügung. Auch spielen Cloud-Lösungen eine immer bedeutendere Rolle, wodurch sich Speicherkapazität, Rechnerleistung, Software und Dienste zunehmend ins Internet verlagern. Weiterhin verändern sich die Kundenbedürfnisse. Kunden wechseln vermehrt zu Abonnementen mit fixer monatlicher Abogebühr (Flatrate). Sie greifen zunehmend an jedem erdenklichen Ort zu jeder erdenklichen Zeit mit ganz unterschiedlichen internetfähigen Endgeräten auf Daten sowie Anwendungen zu. Dies führt insgesamt zu einer rasant wachsenden Nachfrage nach hohen Bandbreiten, die den Zugriff mit hoher Geschwindigkeit und mit hoher Qualität erlauben. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, baut Swisscom an der Netzinfrastruktur der Zukunft. Den stetig steigenden Datenmengen begegnet Swisscom durch den kontinuierlichen Breitband­ausbau im Festnetz sowie durch den weiteren Ausbau neuer Technologien wie 4G/LTE (Long Term Evolution) im Mobilfunknetz. Swisscom bietet zudem technologieübergreifende Bündelangebote an, die neben einem Festnetzanschluss mit Telefonie, Internet und TV zusätzlich einen Mobilfunkanschluss beinhalten. Der Schweizer Telekommunikationsmarkt lässt sich somit in die für Swisscom relevanten Teilmärkte Mobilfunk, Festnetz, Breitband und TV gliedern.

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Mobilfunkmarkt

In der Schweiz betreiben die drei Unternehmen Swisscom, Orange Schweiz und Sunrise eigene grossflächige Mobilfunknetze. Im Dezember 2014 hat Apax Partners angekündigt, dass sie vor­behaltlich der Zustimmung der zuständigen Behörden einem Verkauf von Orange Schweiz an NJJ Capital, das private Holdingunternehmen von Xavier Niel, zustimmt. Anfang 2015 hat Sunrise bekannt gegeben, dass das Unternehmen einen Gang an die Schweizer Börse (SIX Swiss Exchange) plant. Als weiterer grosser Marktteilnehmer bietet upc cablecom seit dem Frühjahr 2014 ein eigenes Mobilfunkangebot (MVNO, Mobile Virtual Network Operator) auf dem Netz von Orange Schweiz an. Dieses Angebot ist allerdings aktuell auf bestehende und neue upc cablecom-Kunden mit mindestens einem digitalen Zusatzprodukt beschränkt. Die Versorgung mit GSM-Mobilfunk­telefonie liegt bei nahezu 100% der Bevölkerung. Dennoch steigen die Ansprüche an die Mobilfunknetze. Um den Kunden eine optimale Datenverbindung zu bieten, baut Swisscom moderne Mobilfunktechnologien wie 4G/LTE aus. Ende 2014 hatten 97% der Schweizer Bevölkerung Zugang zum Mobilfunknetz der neusten Generation. Der Anstieg von Mobilfunkanschlüssen (SIM-Karten) ist in der Schweiz 2014 aufgrund der bereits hohen Marktdurchdringung mit 0,8% wiederum gering ausgefallen. Die Anzahl Mobilfunkanschlüsse der drei Netzbetreiber beträgt nunmehr über 11 Millionen, womit die Durchdringung in der Schweiz bei rund 136% liegt. Die technischen Möglichkeiten nehmen durch die rasante Verbreitung von Smartphones zu. Durch die Einführung der infinity-­Tarife berücksichtigt Swisscom die sich wandelnden Bedürfnisse der Kunden. Dank dieser Abonnemente sind Swisscom Kunden zum Pauschaltarif und unbegrenzt in der Lage, mobil in alle Schweizer Netze zu telefonieren, SMS zu versenden und im Internet zu surfen. Die einzelnen Abonnemente unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der Geschwindigkeit im mobilen Datenverkehr. Ende 2014 haben 2,1 Millionen Kunden die neuen infinity-Angebote genutzt. Für Nutzer, die nur gelegentlich auf das Mobilfunknetz zugreifen, bietet Swisscom Prepaid-Angebote ohne monatliche Abonne­ments­gebühr. Dabei wird jeder Zugriff auf das Mobilfunknetz individuell abgerechnet. Swisscom stellt ihr Mobilfunknetz Drittanbietern (MVNO, Mobile Virtual Network Operator) zur Verfügung, die ihren Kunden über das Swisscom Netz eigene Produkte und Dienste anbieten.

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Swisscom hat 2014 ihren Marktanteil relativ stabil bei 59% gehalten (Postpaid 64%, Prepaid 50%). Der im Vorjahr ausgewiesene Marktanteil für Swisscom von 60% ist aufgrund unterschiedlicher Berechnungsarten nicht mit dem aktuellen Wert vergleichbar. Der Anteil an Postpaid-­Kunden liegt in der Schweiz bei rund 61%. Die Preise für Mobilfunkdienste sind 2014 wettbewerbsbedingt wie in den Vorjahren gesunken.

Festnetzmarkt

Die Festnetztelefonie basiert hauptsächlich auf den Anschlüssen des Telefonnetzes und der Kabelnetze. Die Anzahl Festnetzanschlüsse von Swisscom nimmt kontinuierlich ab. Dieser Trend hat sich 2014 fortgesetzt, wobei die Anzahl Festnetzanschlüsse um rund 4% auf 2,8 Millionen gesunken ist. Hauptgrund für die Abnahme war die Substitution von Festnetz­anschlüssen durch den Mobilfunk und die leichte Abnahme der Marktanteile. Ende 2014 waren 180’000 Anschlüsse vollständig entbündelt. Die rasante technische Entwicklung wie die Umstellung auf IP-Telefonie führt künftig dazu, dass die Festnetztelefonie vermehrt als Dienst auf Basis eines Breitbandanschlusses angeboten wird.

Breitbandmarkt

Auf dem Telefonnetz basierende Infrastrukturen und Kabelnetze sind in der Schweiz die meistverbreiteten Zugangstechnologien für festnetzbasierte Breitbandanschlüsse. Wie im Mobilfunkmarkt steigen auch im Breitbandmarkt die Ansprüche an die Netze stetig. Um dem gerecht zu werden, baut Swisscom ihre Netzinfrastruktur mit hochmoderner Glasfasertechnologie aus. Dieser bedeutende technologische Wandel führt auf regionaler Ebene zum Eintritt neuer Marktteilnehmer wie beispielsweise in Städten und Gemeinden tätige Versorgungsunternehmen. Ende 2014 hat die Anzahl der Retail-Breitbandanschlüsse in der Schweiz 3,5 Millionen betragen, was rund 73% der Wohnungen und Geschäfte in der Schweiz entspricht. Damit belegt die Schweiz bei der Marktdurchdringung mit Breitbandanschlüssen im internationalen Vergleich einen Spitzenplatz. Swisscom erzielt mit ihren Angeboten eine Abdeckung von mehr als 98% der Schweizer Bevölkerung.

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Die Zahl der Breitbandanschlüsse wuchs 2014 wie im Vorjahr um rund 4%. Dabei war wie schon im Vorjahr das Wachstum der Breitbandanschlüsse der Kabelnetz­betreiber grösser als das Wachstum der auf dem Telefonnetz basierenden Breitband­anschlüsse der Telekomanbieter. Von den Neuzugängen entfielen 2014 mehr als ein Viertel auf Anschlüsse von Telekomanbietern, womit deren Marktanteil – gemessen an der Anzahl Breitbandanschlüsse – bei 67% lag. Davon entfielen 54% (Vorjahr 54%) auf Swisscom Endkunden und 13% (Vorjahr 15%) auf Swisscom Wholesale-Angebote sowie vollständig entbündelte Anschlüsse. Der Breitbandanschluss entwickelt sich zunehmend zum Grundanschluss in den Wohnungen. Er bietet die Grundlage, um den Kunden weitere Dienste einzeln oder in Bündelangeboten zu offerieren.

Digitaler TV-Markt

Die Übertragungsarten für TV-Signale in der Schweiz sind der Kabelanschluss, der Breitbandanschluss, der Satellitenempfang, der Empfang über Antennen (terrestrisch) sowie der Mobilfunk. Die Bedeutung und die Marktdurchdringung des digitalen Fernsehens nehmen ständig zu. Gleichzeitig drängen weitere nationale sowie internationale Unternehmen auf den Schweizer TV-Markt. Diese bieten TV- wie auch Video-on-Demand-Dienste an, die unabhängig vom Internetanbieter über einen bestehenden Breitbandanschluss genutzt werden.

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Mehr als 80% der digitalen TV-Anschlüsse werden über das Kabel- oder das Breitbandnetz bereitgestellt. Die grössten Marktanteile entfallen dabei auf das Kabelfernsehen und Swisscom TV. Swisscom hat ihren Marktanteil dank des eigenen digitalen Fernsehangebots Swisscom TV in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert. Dieser liegt per Ende 2014 bei 26% (Vorjahr 23%). 2014 hat sich die Anzahl der TV-Kunden bei Swisscom um 165’000 auf insgesamt 1,2 Millionen Kunden erhöht. Davon nutzen bereits rund 306’000 Kunden das im Frühjahr 2014 lancierte Swisscom TV 2.0, das im Vergleich zur Vorgängerversion einen erweiterten Funktionsumfang bietet. Durch die Cloud-basierte Aufnahmefunktion lassen sich beliebig viele Sendungen parallel aufnehmen und über unterschiedliche Endgeräte abrufen. Ebenso hat Swisscom die Replay TV-Funktion von 30 Stunden auf sieben Tage erweitert und rund 50 der beliebtesten Apps wie zum Beispiel YouTube und Facebook in Swisscom TV 2.0 integriert. Die im Dezember 2014 lancierte Videoflatrate Teleclub Play bietet Swisscom TV 2.0 Kunden unlimitierten Zugriff auf ein breites Angebot an Fernsehserien, Filmklassikern, Kindersendungen, Dokumentationen und Sportinhalten. Um allen Kundenbedürfnissen gerecht zu werden, offeriert Swisscom im Rahmen von Swisscom TV weiterhin unterschiedliche Angebotspakete.

Markt für Informatikdienstleistungen Schweiz

Der Markt für Informatikdienstleistungen hat 2014 ein Umsatzvolumen von CHF 8,6 Milliarden erreicht. Für 2017 schätzt Swisscom das gesamte Marktvolumen auf CHF 9,4 Milliarden. Swisscom erwartet das grösste Wachstum im Bereich der Cloud-Services, im Business Process Outsourcing (BPO) und im Segment der auf Applikationen ausgerichteten Dienstleistungen. Dabei verlangen die Kunden oft eine branchen- und prozessspezifische Ausrichtung der Dienstleistungen. Selbst für den Bereich der klassischen Infrastrukturdienstleistungen ist für die nächsten Jahre wieder ein moderates Wachstum wahrscheinlich.

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Swisscom ist dank eines Marktanteils von rund 8% auf dem Schweizer Markt weiterhin einer der grössten Anbieter von Informatikdienstleistungen. Im Jahr 2014 ist Swisscom in allen Geschäftsbereichen gewachsen. Im vertikalen Geschäft für den Bankensektor beispielsweise legte sie im BPO-Bereich weiterhin deutlich zu. Zudem brachte sie innovative Lösungen wie eine Crowdfunding-Plattform auf den Markt. Crowdfunding ist ein neuer Weg, um Unternehmen miteinander und mit ihren Endkunden zu vernetzen. Durch die Anfang 2014 erfolgte Zusammenlegung von Swisscom IT Services mit dem Bereich Grossunternehmen von Swisscom Schweiz hat Swisscom das Fundament für ein weiteres Wachstum bei Schweizer Grosskunden gelegt.

Breitbandmarkt Italien

Mit einem Einzelumsatzvolumen von rund EUR 13 Milliarden ist der italienische festnetzbasierte Breitbandmarkt der viertgrösste in Europa. Im Unterschied zu den meisten anderen europäischen Ländern gibt es in Italien keine Kabelnetzbetreiber, die Breitbanddienste anbieten. Die Hälfte der Wohnungen und Geschäfte in Italien haben Zugang zum Breitbandnetz, wobei die Durchdringung mit Breitband weit unter dem europäischen Durchschnitt liegt. Im Jahr 2014 ist die Gesamtzahl an Breitbandverbindungen in Italien auf rund 14 Millionen gestiegen. Fastweb erhöhte die Anzahl an Breitbandverbindungen im Jahresvergleich um 6,7% oder 130’000 auf über 2 Millionen und wiederholte damit das positive Ergebnis von 2013.

Der italienische Markt bleibt weiterhin auf Double-Play-Bündelprodukte ausgerichtet. Sie umfassen Sprach- und Breitbanddienste, wobei der Preisdruck durch das wettbewerbsintensive Umfeld erheblich ist. 2014 haben die Festnetz-Breitbandkunden in Italien eine Durchdringungsrate bei Festnetzanschlüssen von rund 70% erreicht. Hierbei gewannen die Ultra-Breitbanddienste an Akzeptanz. Marktführer bei Glasfaser-/VDSL-Angeboten sind Telecom Italia und Fastweb.

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Telecom Italia nimmt mit einem Marktanteil von 50% (Vorjahr 51%) eine führende Position im italienischen Breitbandmarkt ein. Fastweb hat ihren Marktanteil gegenüber dem Vorjahr von 14% auf 15% gesteigert.

Für Dienstleistungsanbieter wird eine dauerhafte landesweite Präsenz angesichts der Komplexität der Produkte und Dienstleistungen immer wichtiger. Vor diesem Hintergrund baut Fastweb das Ultrabreitbandnetz weiter aus und will damit bis Ende 2016 rund 7,5 Millionen Wohnungen und Geschäfte oder 30% der Bevölkerung erschliessen. Zudem hat Fastweb beschlossen, das eigene Vertriebsnetzwerk auszubauen, die Effi­zienz der Struktur der Vertriebshändler zu verbessern und in den grösseren Städten Italiens die Investitionen in die eigenen Vertriebs­stellen zu erhöhen.