5 Sonstige Vergütungen

5.1 Vergütungen für zusätzliche Arbeiten

Swisscom kann den Mitgliedern des Verwaltungsrats Vergütungen ausrichten für Tätigkeiten in Konzerngesellschaften und für Tätigkeiten auf Anordnung von Swisscom (Ziffer 6.4 der Statuten). Im 2014 hat einzig Hugo Gerber, für sein Mandat als Verwaltungsratsmitglied der Konzerngesellschaft Worklink AG, eine Vergütung für zusätzliche Tätigkeiten erhalten. Das Honorar beträgt brutto CHF 7’500 pro Jahr. Für die Teilnahme an Sitzungen wird pro Tag brutto CHF 1’000 und pro Halbtag brutto CHF 500 entrichtet. Die Vergütung wird vollständig in bar ausbezahlt. Spesen werden nach Aufwand entschädigt. Die Vergütung trägt der Tätigkeit und der Verantwortung Rechnung. Sie wird vom Verwaltungsrat der Worklink AG in einem Ermessensentscheid festgesetzt und alle zwei Jahre auf die Angemessenheit überprüft.

Die Konzernleitungsmitglieder haben für die Ausübung von Verwaltungs­ratsmandaten, sei es innerhalb oder ausserhalb des Swisscom Konzerns, keinen Anspruch auf separate Vergütungen.

5.2 Vergütungen an ehemalige Verwaltungsrats- oder Konzernleitungsmitglieder und nahe stehende Personen

Im Berichtsjahr sind keine Vergütungen an ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Konzernleitung geleistet worden, die in einem Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit als Organ der Gesellschaft stehen beziehungsweise nicht marktüblich sind. Es sind auch keine nicht markt­üblichen Vergütungen an Personen ausgerichtet worden, die den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Konzernleitung nahe stehen.

Nahe stehende Personen sind Ehepartner und Lebenspartner oder nahe Verwandte, die finanziell von der Organperson abhängig sind oder im gleichen Haushalt leben. Nahe stehend sind weiter übrige Personen, die finanziell von der Organperson abhängig sind, und Personen- oder Kapital­gesellschaften, die von der Organperson beherrscht werden oder auf welche die Organperson einen massgeblichen Einfluss ausübt. Als nahe Verwandte gelten Eltern, Geschwister und Kinder.

5.3 Darlehen und Kredite

Die Swisscom AG verfügt über keine statutarische Grundlage zur Ausrichtung von Darlehen, Krediten und Vorsorgeleistungen ausserhalb der beruflichen Vorsorge an Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung.

Im Geschäftsjahr 2014 hat Swisscom weder früheren oder gegenwärtigen Mitgliedern des Verwaltungsrats beziehungsweise ihnen nahe stehenden Personen noch früheren oder gegenwärtigen Mitgliedern der Konzernleitung beziehungsweise ihnen nahe stehenden Personen Sicherheiten, Darlehen, Vorschüsse oder irgendwelche Kredite gewährt. Es sind ferner keinerlei entsprechende Forderungen aus­stehend.